Ab dem 1. Janu­ar 2025 sind aus­nahms­los alle Unter­neh­men im inlän­di­schen B2B-Bereich ver­pflich­tet, E‑Rechnungen nach den neu­en Vor­ga­ben zu emp­fan­gen und zu ver­ar­bei­ten. Auch wenn eine Über­gangs­frist bis 2027 vor­ge­se­hen ist, soll­ten bereits jetzt die Grund­la­gen für die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung gestellt wer­den. Denn mit der Umstel­lung auf die E‑Rechnung kön­nen mas­si­ve Ein­spa­run­gen und Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen erzielt wer­den.

In die­sem Vor­trag erläu­tert Ihnen unser Sebas­ti­an Haidn nicht nur die tech­ni­schen Anfor­de­run­gen und die zuläs­si­gen Rech­nungs­for­ma­te, son­dern auch die Vor­tei­le, die sich aus der Umstel­lung für Sie erge­ben.